Wir berichteten: Im Mai 2020 wurde der damals 21-Jährige F. Fuchs festgenommen, weil er in einem Chat angekündigt hatte, Moscheen anzugreifen und Menschen umbringen zu wollen.
Wir begleiteten den Prozess, der damit endete, dass Fuchs in den meisten Punkten freigesprochen wurde. Verurteilt wurde er wegen Beleidigung und Bedrohung, freigesprochen wegen der Vorwürfe der Volksverhetzung, der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Tateinheit mit Terrorismusfinanzierung sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Die Staatsanwaltschaft Celle hatte damals nach dem Urteil, das am 14. Januar gesprochen wurde, Revision eingelegt. Anfang Dezember hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, damit ist es rechtskräftig und Fuchs freigesprochen. Er ist mittlerweile verzogen, es ist davon auszugehen, dass er in einer betreuten Wohngruppe lebt.
Es bleiben weiterhin Sachen ungeklärt, die nun wohl nie aufgelöst werden. Ein Handy, dass nicht gefunden wurde; Chats, die nicht ausgewertet wurden und vor allem ein verschlüsselter Ordner auf seinem PC, der nicht geöffnet wurde. (siehe Protokolle)
Fuchs psychische Erkrankungen werden nach wie vor als Grund für den Freispruch angeführt. Damit wird weiterhin das Bild des Rechtsterroristen als psychisch kranken Einzeltäters aufrecht gehalten. Dabei wissen wir, das psychische Erkrankungen nichts mit rechtsextremen Ideologien zu tun haben – und das es keine „Einzelfälle“ gibt.